
Content Vienna
Teilnahmebedingungen
Um zur Teilnahme berechtigt zu sein, sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Wohn-, Firmen- oder Gewerbesitz ist in Wien oder
- die Einreichung wird überwiegend in Wien entwickelt/ hergestellt oder
- die Einreichung weist Wien als inhaltlichen und/ oder formal relevanten und aussagekräftigen Faktor auf.
- Das eingereichte Projekt darf als solches nicht bereits fertig produziert und am Markt sein.
- Die Teilnahme kann nicht anonym erfolgen. Der oder die Einreicher*innen müssen angeführt werden. Bei mehreren Produzent*innen bzw. im Fall einer Koproduktion müssen alle teilnehmenden Personen angeführt werden. Für das Einverständnis zur Offenlegung dieser Beteiligten sind die Einreicher*innen verantwortlich.
- Wenn die Einreichung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden ist, sind entsprechende Angaben über die Unternehmenszugehörigkeit zu machen.
- Keine Involvierung in die Ausführung oder Abwicklung der Fördermaßnahme.
- Pro Einreicher*in bzw. pro einreichendem Unternehmen/ Verein kann maximal ein Projekt eingereicht werden.
Wenn obige Grundvoraussetzungen erfüllt sind, ist jede natürliche (volljährige) Person und juristische Person teilnahmeberechtigt. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen der Wirtschaftsagentur Wien und mit ihr rechtlich verbundene Unternehmen sowie deren Angehörige.
Einreichung
Bitte lesen Sie vor dem Einreichen die Content Vienna Richtlinie (PDF) und die Datenschutzerklärung der Wirtschaftsagentur Wien durch. Um zum Einreichformular zu gelangen, ist die Einrichtung eines Benutzerkontos erforderlich. Das Einreichformular muss in einem Durchgang ausgefüllt und abgeschickt werden – es ist kein Zwischenspeichern möglich. Die zum Einreichen erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Richtlinie (PDF).
Die Einreichung kann auf Deutsch oder Englisch erfolgen.
Preisgelder
Die Produktionsunterstützungen in Höhe von je 10.000 Euro pro Projekt, die beiden Sonderpreise Digital Literacy in Höhe von je 5.000 Euro pro Projekt und der Frauenbonus in Höhe von je 1.000 Euro pro Projekt sind Preisgelder, die nicht zweckgebunden sind und der De-minimis-Regelung unterliegen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie (PDF).