Allgemeine Teilnahmebedingungen
Wettbewerb Creatives for Vienna
#weltvonmorgen #calltoaction #wiengehtweiter
- Der Wettbewerb „Creatives for Vienna“ steht allen Kreativen, Visionären und Denkerinnen mit Wohn-, Firmen-, Vereins- oder Gewerbesitz in Wien offen.
- Zugelassen sind Konzepte, welche auf die im Wettbewerb formulierten Themenstellungen reagieren.
- Die Teilnahme am Ideenwettbewerb „Creatives for Vienna“ in 2020 ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb „Creatives for Vienna“ 2021.
- Die Teilnahme mit Weiterentwicklungen von Konzepten, die beim Ideenwettbewerb „Creatives for Vienna“ in 2020 eingereicht und abgelehnt oder prämiert wurden, ist möglich.
- Das Konzept darf als solches noch nicht fertig umgesetzt sein, Weiterentwicklungen von bereits umgesetzten Konzepten sind zum Wettbewerb zugelassen.
- Das gleiche Projekt kann nicht im Rahmen des Wettbewerbs „Creatives for Vienna“ und bei der EPU Förderung der Wirtschaftsagentur Wien unterstützt werden.
- Kooperationen sind zulässig und erwünscht:
- Die Projektpartnerinnen und -partner müssen angeführt werden.
- Ein Lead muss als Ansprechperson genannt werden.
- Der Lead muss Wohn-, Firmen-, Vereins- oder Gewerbesitz in Wien haben.
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
- Einreichungen sind ausschließlich online nach vorheriger Erstregistrierung bzw. Anmeldung eines bestehenden Accounts/Profils unter wirtschaftsagentur.at/login oder via Einreichformular zulässig.
- Die Einreichungen können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
- Einreichende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Pro Einreicherin/Einreicher ist eine Einreichung möglich.
- Einreichungen sind über das Online-Einreichformular ab 1. März 2021 laufend bis zum 8. Juni 2021 möglich.
- Die Jurierung der Einreichungen erfolgt in drei Runden:
- Einreichschluss Dienstag, 6. April 2021; 13:00 Uhr
- Einreichschluss Dienstag, 11. Mai 2021; 13:00 Uhr
- Einreichschluss: Dienstag, 8. Juni 2021; 13:00 Uhr
Nicht teilnahmeberechtigt sind:
- Mitarbeitende der Wirtschaftsagentur Wien sowie deren Angehörige,
- Mitarbeitende der mit der Wirtschaftsagentur Wien rechtlich verbundenen Unternehmen,
- sowie Personen und Unternehmen, die in die Ausführung oder Abwicklung des Wettbewerbs involviert sind.
Einreichungen, die diese Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, können nicht weiter berücksichtigt werden und sind folglich von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Format der Einreichung
Das Einreichformular ist nach vorheriger Erstregistrierung bzw. Anmeldung eines bestehenden Accounts/Profils unter wirtschaftsagentur.at/login oder via Einreichformular vollständig auszufüllen und alle dort geforderten Uploads sind beizufügen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen bis zum letzten Einreichschluss am Dienstag, den 8. Juni 2021 bis 13:00 Uhr bei der Wirtschaftsagentur Wien eintreffen. Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen aller geforderten Unterlagen tragen die Einreichenden.
Die dem Einreichformular beizufügenden Uploads sind folgenden Rahmenbedingungen unterworfen:
1. Inhalte des Konzeptpapiers
- Projekttitel
- Einreicherin/Einreicher (Firmenname, Vereinsname und/oder einreichende Person)
- Lebensläufe des Projektteams oder Unternehmensprofil (max. 500 Zeichen)
- Beschreibung des Projekts (max. 800 Zeichen)
- Relevanz für die Ausschreibung insbesondere für das Thema „Future Communities“ (max. 500 Zeichen)
- Beschreibung des Netzwerks: vorhandene und/oder angestrebte Partnerschaften (max. 300 Zeichen)
- Erläuterung der geplanten Umsetzungsschritte (max. 500 Zeichen)
- Zeitplan der geplanten Umsetzungsschritte
- Kostenschätzung der geplanten Umsetzungsschritte und Verwendungszweck der Umsetzungsunterstützung
- Projektvisualisierung inkl. Credits
- Weiterführende Links, inkl. Link zu einem erklärenden Video (optional)
2. Format des Konzeptpapiers
- max. 6 Seiten, DIN A4
- max. 10MB
3. Projektbild (Foto oder Grafik zur Illustration des Konzeptes):
- Format: 700x700px
- max. 10MB
- JPG oder PNG
Die Abgabe von Prototypen oder Modellen sowie die Einreichung per Post sind nicht möglich. Persönliche Kontaktdaten werden nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Wirtschaftsagentur Wien übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der gelieferten bzw. hochgeladenen Daten und für allenfalls aufgetretene Fehler, Störungen oder Schäden. Für technische Probleme übernimmt die Wirtschaftsagentur Wien ebenfalls keine Haftung.
Bewertung
Juryauswahl
Die Bewertung und Auswahl der Einreichungen für die Jurypreise erfolgt laufend von einer unabhängigen Jury sowie Expertinnen und Experten der Wirtschaftsagentur Wien.
Bewertungskriterien
- Qualifikation und Professionalität der Einreichenden
- Kreative Qualität
- Realisierbarkeit
- Veränderungs- & Aktivierungspotenzial
- Synergien für die Stadt Wien
- Nachhaltigkeit
- Relevanz für die Ausschreibung insbesondere für das Fokus-Thema „Future Communities“
Online-Publikumsvoting
Alle Projekte, die einen Jurypreis erhalten haben, nehmen automatisch am Online-Publikumsvoting teil. Die Teilnahme am Publikumsvoting ist für prämierte Projekte verpflichtend. Die Publikumspreise werden über ein öffentliches Online-Voting auf wirtschaftsagentur.at nach Einreichschluss ermittelt.
Die drei Projekte mit den meisten Publikumsstimmen erhalten ergänzend zum Jurypreis einen Publikumspreis. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sind nicht anfechtbar. Nähere Details zum Online-Publikumsvoting werden noch zeitgerecht bekannt gegeben.
Preisgelder*
Jurypreise
Von der Wirtschaftsagentur Wien wird nach dem Wettbewerbsprinzip ein Preisgeld in Höhe von 7.000 Euro im Sinne einer Umsetzungsunterstützung pro Projekt an positiv beurteilte und von der Jury ausgewählte Einreichungen vergeben. Insgesamt stehen maximal 140 Jurypreise zur Verfügung.
Publikumspreise
Zusätzlich zum Jurypreis erhalten die bereits von der Jury ausgezeichneten Projekte im Zuge einer Abstimmung über wirtschaftsagentur.at mit den meisten Publikumsstimmen Publikumspreise, wie folgt:
1. Platz 3.000 Euro
2. Platz 2.500 Euro
3. Platz 1.500 Euro
Die drei Publikumspreise werden voraussichtlich im 4. Quartal 2021 vergeben. Für die ordnungsgemäße Versteuerung des Preisgeldes (sowie die Bezahlung allfälliger Sozialversicherungsbeiträge) ist selbst aufzukommen.
*Das Preisgeld stellt für Unternehmen eine Beihilfe nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen dar (De-minimis-Verordnung) und ist nicht zweckgebunden. Die Einreichenden, sofern sie Unternehmende sind, verpflichten sich, vor Auszahlung eines allfälligen Preisgeldes eine seitens der Wirtschaftsagentur Wien zur Verfügung gestellte De-minimis-Erklärung abzugeben.
Nutzungsrechte
Urheberrechte verbleiben zu jeder Zeit bei den jeweiligen Einreichenden. Die Einreichenden überlassen der Wirtschaftsagentur Wien die nicht kommerziellen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte an den eingereichten Unterlagen für alle mit dem Wettbewerb verbundenen Veröffentlichungen und die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Wirtschaftsagentur Wien ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob den Einreichenden am Wettbewerb Nutzungsrechte oder sonstige Rechte und Lizenzen an den von ihnen eingereichten Produktionen zustehen bzw. Nutzungsbedingungen eingehalten und die erforderliche Erlaubnis zur Verwendung eingeholt wurde.
Sofern eine Einreichung die Rechte Dritter verletzt oder eine solche Verletzung von Dritten behauptet wird, verpflichten sich die Einreichenden, die Wirtschaftsagentur Wien von allfälligen aus der Verwendung der Eingabe entstehenden Forderungen oder Ansprüchen (gemäß dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen) gänzlich schad- und klaglos zu halten.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb „Creatives for Vienna“ erklären sich Einreichende einverstanden, dass alle eingereichten Unterlagen veröffentlicht und die Angaben bei Projekttitel, Einreicherin/ Einreicher, Projektbild und Beschreibung des Projekts, im Rahmen des Publikumspreises zum Online-Voting bereitgestellt werden, sofern ein Jurypreis vergeben wurde.
Datenschutz
Die Wirtschaftsagentur Wien verarbeitet die bekannt gegebenen personenbezogene Daten (insbesondere Name, Firma/Firmenbuchnummer, Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer, Email-Adresse, URL, etc.) der Einreicherinnen und Einreicher aufgrund deren Zustimmung und zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Die Verarbeitung dieser Daten ist auch nach Beendigung des Wettbewerbes zulässig, sofern dies zur Wahrung der berechtigten Interessen der Wirtschaftsagentur Wien oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist. Nähere Informationen finden sich unter wirtschaftsagentur.at/datenschutz.
Sonstiges
Die Wirtschaftsagentur Wien leistet keine Gewähr für die richtige und vollständige Darstellung der Einreichung, unabhängig davon, weshalb es zu der unrichtigen oder unvollständigen Darstellung kommt.
Insbesondere gewährleistet oder garantiert die Wirtschaftsagentur Wien nicht, dass
- die Einreichenden einen Anspruch auf einen Preis haben;
- die Nutzung der Dienste durch die Einreichenden nicht unterbrochen wird, zeitgerecht, sicher und frei von Fehlern erfolgt;
- eine Information, die die Einreichenden als Ergebnis der Nutzung der Dienste erhält, zutreffend oder verlässlich ist;
- Fehler im Betrieb oder der Funktionalität einer Software, die die
Einreichenden als Teil der Dienste erhält, behoben werden; - die Einreichenden einen entsprechenden Speicherplatz zur Verfügung haben.
Weitere Hinweise
- Einreichungen mit illegalem, ideologieverherrlichendem, sonstigem sittenwidrigen oder bedenklichem Content werden von der Website entfernt bzw. nicht freigegeben. Das gilt auch für Einreichungen, die von geringer Qualität sind oder die sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich spekulativer Form darstellen.
- Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert werden.
- Die Wirtschaftsagentur Wien ist berechtigt, alle Angaben der Einreichenden zu verifizieren und bestätigen zu lassen.
- Sollten unerwartete Ereignisse eintreten, die eine Ausführung des Wettbewerbs gänzlich oder teilweise verhindern, behält sich die Wirtschaftsagentur Wien das Recht vor, die Bedingungen für den Wettbewerb jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder das Programm komplett oder in bestimmten Themenfeldern abzubrechen. Diesbezüglich ist ein Entschädigungsanspruch der Einreichenden gänzlich ausgeschlossen.
- Die Einreichenden stimmen zu, dass die Wirtschaftsagentur Wien keinerlei Haftung für Verletzungen, Verluste, Kosten, Schäden oder Enttäuschungen jeglicher Art übernimmt, die ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar durch die Teilnahme an diesem Wettbewerb entstehen.
- Einreichende, die unerlaubte Hilfsmittel verwenden oder zu verwenden versuchen, durch Manipulation ihre Gewinnchancen zu erhöhen oder andere Vorteile zu erlangen, werden von der Teilnahme automatisch ausgeschlossen. Wurden aufgrund derartiger Einflussnahmen Preise erlangt, können diese auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Rechtliche Schritte in Zusammenhang mit einer Manipulierung oder einem Missbrauch bleiben vorbehalten.
Gültigkeit des Reglements
Mit der Einreichung wird das Reglement dieser Richtlinien akzeptiert. Dieser Wettbewerb und alle sich daraus ergebenden oder im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Kontakt
Gerne beantworten wir Fragen zur Einreichung unter creativeindustries@ wirtschaftsagentur.at
Wir sind für Sie da!
