Fragen rund ums Gründen? Hier finden Sie die Antworten!
Unternehmertyp – ja oder nein?
Vor der Gründung eines Unternehmens sollten Sie zwei wesentliche Fragen mit einem klaren „Ja“ beantworten können:
- Will ich wirklich Unternehmerin bzw. Unternehmer werden?
- Bringe ich dazu die wesentlichen Voraussetzungen mit?
Es gibt Eigenschaften, die ausschlaggebend für den Erfolg sind. Dazu zählen unter anderem der Glaube an die Idee, der Wunsch nach Eigenständigkeit sowie Risikobereitschaft, Motivation und Ausdauer. Fachliche Qualifikationen und grundlegende kaufmännische Kenntnisse sind genauso relevant. Es ist nicht erforderlich, alle unternehmerischen Qualifikationen mitzubringen. Viele Dinge können auch erlernt oder ausgelagert werden (z. B. die Buchhaltung). Wichtig ist auch die Unterstützung der Familie. Der Unternehmertest hilft dabei, die Frage nach der Eignung zur Selbstständigkeit zu klären.
Allein oder gemeinsam?
Diese Frage gehört wohl zu den wichtigsten Entscheidungen, die Sie treffen müssen. Sie hängt auch von der Geschäftsidee und den Rahmenbedingungen der geplanten Unternehmensgründung ab. Wichtig ist jedenfalls, dass die Entscheidung sachlich und nicht auf rein emotionaler Basis gefällt wird.
Die wichtigsten Vorteile einer Gründung mit weiteren Personen sind:
- leichtere Kapitalaufbringung
- geteiltes Risiko
- gegenseitiges Ergänzen an Erfahrung, Wissen und Können
- bessere Arbeitseinteilung und Zeitersparnis und damit dynamischeres Unternehmenswachstum
- größeres Netzwerk
Nachteile einer Gründung mit Partnern oder Partnerinnen sind unter anderem:
- längerer Entscheidungsfindungsprozess
- kollektive Haftung für Fehlentscheidungen
- Kompromissfindung
Kann ich neben meinem Angestelltenverhältnis gründen?
Ja, im Prinzip ist eine Unternehmensgründung neben einem Angestelltenverhältnis möglich. Besonders in der Anfangsphase beziehen viele Unternehmerinnen und Unternehmer noch Einkünfte aus einer unselbstständigen Tätigkeit. Prüfen Sie jedoch, ob eine Zustimmung des Arbeitgebers benötigt wird bzw. ob der bestehender Dienstvertrag eine Nebenbeschäftigung ausschließt.
Sollten Sie Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit beziehen, sind zudem Sozialversicherungspflichten (Mehrfachversicherung) sowie Steuerklärungspflichten (Einkommensteuer) genau zu berücksichtigen.
Welche Rechtsformen gibt es?
In Österreich gültige Unternehmensrechtsformen sind:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften, (z.B. offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, stille Gesellschaft)
- Kapitalgesellschaften (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft)
Zwischen den Gesellschaftstypen bestehen teilweise große Unterschiede - insbesondere in den Gründungsmodalitäten, der Organ- und Haftungsstruktur sowie im Anwendungsbereich. Auch Unterschiede im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind zu beachten. Die passende Wahl der Rechtsform variiert daher je nach Branche und Ziel der Unternehmung.
Ein Wechsel der bestehenden Rechtsform ist mit Kosten verbunden, daher ist es sinnvoll, sich noch vor der Gründung genau mit der Wahl auseinanderzusetzen. Eine Auflistung der individuellen Eigenschaften aller Rechtsformen finden Sie im Gründungsleitfaden.
Was muss ich machen, um ein Unternehmen zu gründen?
Je nach Rechtsform (Einzelunternehmen, KG, OG, GmbH) und Gewerbeart (freies Gewerbe oder reglementiertes Gewerbe) müssen unterschiedliche Gründungsschritte eingehalten werden. Bei einer gewerblichen Tätigkeit muss jedenfalls eine Gewerbeberechtigung eingeholt werden. Zudem sind Anmeldungen bei der Sozialversicherung und bei Ihrem zuständigen Finanzamt notwendig. Details zu den Gründungschritten finden Sie im Gründungsleitfaden oder unter investinaustria.at.
Benötige ich eine Gewerbeberechtigung?
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein). Prinzipiell arbeiten Sie gewerbsmäßig, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr), regemäßig (auf längere Zeit) und mit Gewinnabsicht ausführen. Welche Gewerbeberechtigung Sie benötigen, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen freien (kein Befähigungsnachweis notwendig) und reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis notwendig). Jedenfalls müssen Sie sich, bevor Sie mit der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit beginnen, bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) eine Gewerbeberechtigung ausstellen lassen. Diese regelt Ihre Rechte und Pflichten als Gewerbeausübende/-r und führt zu einer Mitgliedschaft bei der WKO. Vom Anwendungsbereich der Gewerbeberechtigung ausgenommen sind jene selbstständigen Berufe, die durch andere Gesetze geregelt sind (z.B. Ärzte, Apotheker, Landwirte, etc.) sowie „Neue Selbstständige“.
Was sind Neue Selbstständige?
Neue Selbständige sind Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Für die Ausübung der Tätigkeit ist jedoch keine Gewerbeberechtigung notwendig. Neue Selbstständige sind damit auch nicht Mitglied der WKO.
Die rechtliche Stellung des Neuen Selbständigen ist ausschließlich im Sozialversicherungsrecht geregelt. Es werden jene Personen in die Pflichtversicherung einbezogen, die aufgrund dieser Erwerbstätigkeit nicht schon nach anderen Bestimmungen (z.B. als Dienstnehmer, freier Dienstnehmer oder Gewerbetreibender) vom Anwendungsbereich eines Sozialversicherungsgesetzes erfasst sind.
Die Pflichtversicherung des Neuen Selbständigen umfasst die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Selbständigenvorsorge.
Welche Kosten sind mit einer Gründung verbunden?
Gründungskosten sind davon abhängig, welche Rechtsform Sie wählen. Bei Einzelunternehmen fallen nur dann Gebühren an, wenn das Unternehmen ins Firmenbuch eingetragen wird. Bei einer Gesellschaft wird der Gesellschaftsvertrag meist durch einen Rechtsanwalt oder Notar erstellt. Zudem muss die Eintragung ins Firmenbuch bezahlt werden. Eine Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Für Neugründer und Betriebsübernehmer entfallen gemäß Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) die Gebühren für die Eintragung ins Firmenbuch. Dafür ist eine Beratungsbestätigung der Wirtschaftskammer (Gründerservice, Bezirksstelle oder Fachgruppe) erforderlich (Erklärung der Neugründung/Betriebsübertragung – NeuFöG-Formular).
Welche Vorteile bietet ein Businessplan?
Die meisten externen Kapitalgeber bestehen auf einen Businessplan, sodass eine gute Planung Ihres unternehmerischen Vorhabens ein essenzieller Faktor für die Finanzierung ist. Beinhalten sollte der Businessplan Ihre Visionen und Annahmen, aber auch konkrete Markteinschätzungen und Prognosen. Ein Businessplan dient nicht nur externen Zwecken, sondern auch internen: Mithilfe der erarbeiteten Punkte werden die Realisierbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und der Kundennutzen der Unternehmung geprüft.
Nützliche Templates und Tools zur Erstellung eines Business Plans finden Sie bei Plan4You sowie bei i2b. Zusätzlich können Sie Ihren fertig ausgearbeiteten Businessplan bei Wettbewerben einreichen.
Warum in Wien gründen?
In Wien verbinden sich in einzigartiger Weise Tradition, Kultur und Lebensqualität mit den Faktoren eines Top-Wirtschaftsstandortes. Eine ganze Reihe von Faktoren sorgen bei weltweiten Rankings für Top-Platzierungen. Stärkefelder der Wiener Wirtschaft liegen in den Bereichen Life-Sciences, urbane Technologien, Kreativwirtschaft und IKT.
Der Standort bietet auch ideale Voraussetzungen für Startups – jährlich werden in Wien an die 9.000 Unternehmen neu gegründet. Nationale und internationale Unternehmen erhalten Unterstützung in der Ansiedlung oder Gründung in Form von monetären Förderungen, Immobilien und kostenloser individueller Beratung.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!
