
Gebündelt in vier Zentren in Wien können Unternehmen ihre Genehmigungen von Betriebsanlagen abwickeln. Gemeinsam mit den Juristinnen und Juristen der Behörde sowie den gewerbetechnischen Sachverständigen steht Ihnen unser Beratungsteam bei den wöchentlichen Sprechstunden vor Ort zur Verfügung:
- Magistratisches Bezirksamt 1/8, Wipplingerstr. 6-8, 1010 Wien
Zuständigkeit Bezirke: 1, 3 bis 8
- Magistratisches Bezirksamt 10, Laxenburgerstraße 43-45, 1100 Wien
Zuständigkeit Bezirke: 2, 10, 11, 23
- Magistratisches Bezirksamt 12, Schönbrunnerstraße 259, 1120 Wien
Zuständigkeit Bezirke: 12 bis 17
- Magistratisches Bezirksamt 21, Am Spitz 1, 1210 Wien
Zuständigkeit Bezirke 9, 18 bis 22
Sehen Sie hier wie eine Betriebsanlagengenehmigung für Errichtung, Inbetriebnahme und Änderung von z.B. Produktionsstätten, Werkstätten, Lager, Verkaufsstätten und Gastgewerbebetrieb funktioniert.
Um eine Betriebsanlage korrekt zu beantragen sind einige Unterlagen notwendig. Informieren Sie sich über die Einreichunterlagen.