Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt
Sie sind in der Kreativwirtschaft tätig und wollen jetzt mit Ihrem Produkt oder Ihrem Serviceangebot einen neuen Markt erschließen? Mit der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt unterstützen wir Sie bei der Erschließung von neuen Märkten oder Zielgruppen sowie beim Aufbau von neuen Vertriebswegen. Kommen Sie zu einer Beratung und holen sich die Förderung, damit Sie Ihr Vorhaben schnell umsetzen können.
Was wird gefördert?
In der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt fördern wir Personalkosten, externe Dienstleistungen wie etwa Kosten für Beratungen, Schulungen oder Marketing- und Vertriebsleistungen für Ihren Markteintritt. Gefördert werden auch Anschaffungskosten von Maschinen. Schaffen Sie Software für Ihr Vorhaben an? Das kann ebenso gefördert werden wie Kosten für Schutzrechte (Kosten für den Schutz Ihrer Patente, Markenrechte oder Ihres Designs).
Wir beraten Sie zur Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt
Förderfacts Kreativwirtschaft Markteintritt
Maximale Fördersumme: | 50.000 Euro pro Projekt |
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Förderquoten: | 50 % |
Mindestprojektgröße: | 5.000 Euro |
Wer? | Bestehende kleine, mittlere und große Unternehmen |
Branchen: | Unternehmen aus der Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen) |
Förderbare Kosten: | In der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt werden Personalkosten, externe Dienstleistungen wie etwa Schulungen, Beratungen oder Marketing- und Vertriebskosten für Ihren Markteintritt, materielle und immaterielle Investitionskosten (zum Beispiel Software-Lizenzen, neue Maschinen und Ausrüstung) sowie Reisekosten gefördert. |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. Vergessen Sie nicht Ihren halbjährlichen Fortschrittsbericht über Ihr Vorhaben. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt: | Ein vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung sowie eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Lebensläufe der Projektleitung. |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Projekts zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De minimis |
Bonus: | Frauenbonus: Einen Bonus in Höhe von 5.000 Euro erhalten Sie, wenn Ihr Vorhaben von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird. |
Einreichstichtage: | 31. Juli, 30. November |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.