Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Wirtschaftsagentur Wien ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF. zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website wirtschaftsagentur.at sowie viennabusinessagency.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website erfüllt derzeit teilweise die Vorgaben der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) nach der Konformitätsstufe AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF. zur Umsetzung der RL (EU) 2016/2102
- Einige wenige Buttons haben einen nicht ausreichenden Kontrastwert (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum).
- WAI ARIA Markup wird zum Teil nicht korrekt verwendet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
- Fremdsprachige Inhalte auf deutschsprachigen Seiten sind nicht entsprechend ausgezeichnet (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprache von Teilen)
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)). Die Videos können als Zusatzcontent gewertet werden, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
- PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Auch hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
- Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Wirtschaftsagentur Wien liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7. Oktober 2020 erstellt und am 24. November 2021 aktualisiert.
Überprüft wurden:
- Startseite
wirtschaftsagentur.at - Überblicksseite Förderungen
wirtschaftsagentur.at/foerderungen/programme/ - Detailseite Förderung
https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/programme/geschaeftsbelebung-120/ - Veranstaltungskalender
https://wirtschaftsagentur.at/veranstaltungen/ - Detailseite Workshop
https://wirtschaftsagentur.at/workshops/latelier-pour-les-fondateurs-dentreprises-franzoesisch-927/ - Contentseite
https://wirtschaftsagentur.at/international/wirtschaftsmetropole-wien/ - Contentseite
https://viennabusinessagency.at/creative-industries/develop-a-creative-vienna/ - Suchergebnisseite
https://wirtschaftsagentur.at/suche/?tx_kesearch_pi1%5Bsword%5D=wien - Übersicht MitarbeiterInnen
https://wirtschaftsagentur.at/ueber-uns/das-unternehmen/team/ - Registrierung
https://wirtschaftsagentur.at/registrierung/ - Multimedia Inhalte
https://wirtschaftsagentur.at/immobilien/technologiezentrum-seestadt/technologiezentrum-seestadt/
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an website@ mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website wirtschaftsagentur.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite, des Dokuments oder einen Screenshot an. wirtschaftsagentur.at
Kontakt:
Wirtschaftsagentur Wien
Mariahilfer Straße 20
1070 Wien
+43 1 25200
info@wirtschaftsagentur.at
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen beim Amt der Wiener Landesregierung (Diskriminierungsstelle) wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Die Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Diskriminierungsstelle gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.