Förderung Comet
Comet-Projekte 2026
Ihr Konsortium erforscht wegweisende Themen? Reichen Sie für die Förderung Comet-Projekte ein, wenn Ihr Forschungsprojekt neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen auf den Weg bringt, die mittelfristig marktreif sein sollen.
Was wird gefördert?
Gemeinsam mit der FFG unterstützen wir Sie dabei, mit ihrer Forschung nachhaltige Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen auf den Weg zu bringen. Nutzen Sie die Förderung Comet-Projekte für:
- Personalkosten
- Sachkosten
- Anlagennutzung
- Dritt-, Reise- oder Gemeinkosten
Förderfacts Comet-Projekte
| Maximale Fördersumme pro Projekt: | 2.700 000 pro Projekt (finanziert von Bund und dem Land Wien) |
|---|---|
| Förderquote: | maximal 45% |
| Maximale Projektgröße: | 6.000 000 Euro. Weitere Finanzierungen durch wissenschaftliche Partner*innen müssen mindestens 5% und 45% durch die teilnehmenden Unternehmenspartner*innen des Volumens ausmachen. |
| Wer? | Konsortien mit mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung und mindestens drei Unternehmenspartner*innen aus dem In- und Ausland. |
| Branchen: | Alle Branchen |
| Förderbare Kosten: | Personalkosten, Sachkosten, Anlagennutzung, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten; lt. FFG Kostenleitfaden in der aktuellen Fassung |
| Maximale Projektdauer: | 3 bis 4 Jahre |
| Dokumente für die Einreichung zur Förderung Comet-Projekte | Konsortien können nur einreichen, wenn sie von einem oder mehreren Bundesländern Letters of Interest (LOI) vorlegen können, in denen eine Bereitschaft zur Kofinanzierung bestätigt wird. Die bundesländerspezifische CORE-Form mit der sich die Konsortien um einen Letter of Interest bewerben können, muss mindestens zehn Tage vor der Einreichfrist der FFG bei der Wirtschaftsagentur Wien eingereicht werden. |
| Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung als Startrate in Höhe einer Jahrestranche ist möglich. |
| Bewertung: | Die eingereichten Anträge werden schriftlich begutachtet und im Bewertungsgremium zur Förderung empfohlen. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG. Über die regionale Kofinanzierung Wiens entscheidet das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien |
| Europäische beihilferechtliche Grundlage: | Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie) Struktur-FTI-RL, erlassen vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. |
| Einreichzeitraum | bis 3. Oktober 2026 CORE-Form der Wirtschaftsagentur Wien |
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.
Fragen und Antworten zur Förderung Comet-Projekte
Fristen und Einreichung
Ich berate Sie zur Förderung Comet-Projekte
