Förderung COMET
Comet-Module 2026
Ihr Comet-Zentrum erforscht wegweisende Themen? Reichen Sie für ein Comet-Modul ein, wenn Ihr Forschungsprojekt einen deutlichen Schritt über den aktuellen Stand der Technik hinaus machen wird. Kommen Sie zu einer Beratung.
Was wird gefördert?
Gemeinsam mit der FFG unterstützen wir Sie dabei, mit ihrer Forschung besonders fortschrittliche Vorhaben umzusetzen, die deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen werden. Nutzen Sie die Förderung Comet-Module für:
- Personalkosten
- Sachkosten
- Anlagennutzung
- Dritt-, Reise- oder Gemeinkosten
Förderfacts Comet-Module
| Maximale Fördersumme pro Projekt: | 3.000 000 pro Projekt (finanziert von Bund und dem Land Wien) |
|---|---|
| Förderquote: | maximal 80% |
| Maximale Projektgröße: | ca. 3.750 000 Euro. Weitere Finanzierungen durch wissenschaftliche Partner*innen müssen mindestens 5% und 45% durch die teilnehmenden Unternehmenspartner*innen des Volumens ausmachen. |
| Wer? | Bestehende Comet-Zentren mit mindens eine*r wissenschaftlichen Partner*in (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen (Unternehmen aus dem In- und Ausland. |
| Branchen: | Alle Branchen |
| Förderbare Kosten: | Personalkosten, Sachkosten, Anlagennutzung, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten; lt. FFG Kostenleitfaden in der aktuellen Fassung |
| Maximale Projektdauer: | 4 Jahre |
| Dokumente für die Einreichung zur Förderung Comet-Module | Konsortien können nur einreichen, wenn sie von einem oder mehreren Bundesländern Letters of Interest (LOI) vorlegen können, in denen eine Bereitschaft zur Kofinanzierung bestätigt wird. Die bundesländerspezifische CORE-Form mit der sich die Konsortien um einen Letter of Interest bewerben können, muss mindestens zehn Tage vor der Einreichfrist der FFG bei der Wirtschaftsagentur Wien eingereicht werden. |
| Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung als Startrate in Höhe einer Jahrestranche ist möglich. |
| Bewertung: | Die eingereichten Anträge werden schriftlich begutachtet und im Bewertungsgremium zur Förderung empfohlen. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG. Über die regionale Kofinanzierung Wiens entscheidet das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien |
| Europäische beihilferechtliche Grundlage: | Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie) Struktur-FTI-RL, erlassen vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. |
| Einreichzeitraum | bis 3. Oktober 2026 CORE-Form der Wirtschaftsagentur Wien |
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.
Fragen und Antworten zur Förderung Comet-Module
Fristen und Einreichung
Ich berate Sie zur Förderung Comet-Module
