Innovatives Handwerk und Gewerbe
Sie bieten Waren oder Dienstleistungen für den täglichen Bedarf an und möchten dabei neue Produkte auf den Markt bringen? Sie gründen ein Unternehmen, um frische Ideen in der Nahversorgung anzubieten? Kommen Sie zu uns. Mit der Förderung innovatives Handwerk und Gewerbe unterstützen wir Unternehmen, die ihr Grätzel mit neuen Ideen stärken.
Was wird gefördert?
Wir fördern neue Maßnahmen, die Ihre Abläufe effizienter machen. Nutzen Sie unsere Förderung für:
- Investitionen: bauliche Maßnahmen, technische Anlagen und Maschinen, Sach- und Materialkosten, Lizenzen und Konzessionen
- Dienstleistungen: externe Beratungskosten, Marketingmaßnahmen, Einschulung Ihrer Beschäftigten auf die neuen Lösungen durch externe Dienstleister*innen
- Personalkosten
Förderfacts innovatives Handwerk und Gewerbe
| Maximale Fördersumme: | 75.000 Euro |
|---|---|
| Förderquote: | 50 % |
| Mindestprojektgröße: | 20.000 Euro |
| Wer? | Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie Gründer*innen in Wien |
| Branchen: | Nahversorgungsunternehmen aus den Branchen Gewerbe und Handwerk, Handel, Gastronomie, Buch- und Medienhandel |
| Förderbare Kosten: | In der Förderung innovatives Handwerk und Gewerbe werden Personalkosten, Beratungskosten, Marketingkosten, Sach- und Materialkosten, Lizenzen, Konzessionen, bauliche Maßnahmen sowie Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den neuen Lösungen und Prozessen gefördert. |
| Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. |
| Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
| Dokumente für die Einreichung zur Förderung innovatives Handwerk und Gewerbe: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung und zusätzlich eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie ein Lebenslauf Ihrer Projektleitung. |
| Bewertung: | Ihre Einreichung wird von einer unabhängigen Jury bewertet. Diese Jury wählt mehrmals im Jahr die besten Projekte im Wettbewerb aus allen Einreichungen aus. |
| Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
| Bonus: | Frauenbonus: 5.000 Euro. Der Frauenbonus wird vergeben, wenn Ihr Vorhaben nachweislich von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird. Gründungsbonus: 5.000 Euro. Für die Neugründung eines Unternehmens erhält das Gründungsteam den Bonus. |
| Einreichstichtage: | 15. April, 15. August, 31. Dezember 2026 |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung innovatives Handwerk und Gewerbe
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.
Fragen und Antworten zur Förderung innovatives Handwerk und Gewerbe
Fristen und Einreichung
Wir beraten Sie zur Förderung innovatives Handwerk und Gewerbe

