Förderung Nahversorgung
Sie führen ein Geschäft in Wien und bieten Ihren Kund*innen Waren oder Dienstleistungen für den täglichen Bedarf an? Sie möchten Ihr Geschäftsmodell um neue Produkte oder Dienstleistungen erweitern? Kommen Sie zu uns. Mit der Förderung Nahversorgung unterstützen wir Gründer*innen, Handwerksunternehmen und Betriebe, die in ihrem Grätzel für die Kundschaft da sind.
Was wird gefördert?
In der Förderung Nahversorgung fördern wir bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, Beratungskosten, Maßnahmen zur Schulung und Qualifizierung für Sie und Ihre Mitarbeiter*innen, Marketingkosten, die Anschaffung von technischen Anlagen und Maschinen, die Sie benötigen, um Ihr Unternehmen zu führen, Lizenzen, Konzessionen und Personalkosten.
Wir beraten Sie zur Förderung Nahversorgung
Förderfacts Nahversorgung
Maximale Fördersumme: | 75.000 Euro |
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Förderquote: | 50 % |
Mindestprojektgröße: | 20.000 Euro |
Wer? | Unternehmen aus dem Bereich Nahversorgung, Handwerk oder Gewerbe |
Branchen: | Nahversorgungs- und Handwerksunternehmen aller Branchen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie Gründer*innen in Wien |
Förderbare Kosten: | In der Förderung Nahversorgung werden Personalkosten, Beratungskosten, Maßnahmen zur Schulung und Qualifizierung von Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen, Marketingkosten, materielle und immaterielle Investitionskosten (etwa Lizenzen oder Konzessionen), Verbrauchsmaterialien sowie bauliche Maßnahmen gefördert. |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Dokumente für die Einreichung zur Förderung Nahversorgung: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung und zusätzlich eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
Bonus: | Frauenbonus: 5.000 Euro. Der Frauenbonus wird vergeben, wenn Ihr Vorhaben nachweislich von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird. Gründungsbonus: 5.000 Euro. Für die Neugründung eines Unternehmens erhält das Gründungsteam den Bonus. |
Einreichstichtage: | 30. September, 31. Dezember |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Nahversorgung
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.