Förderung Nahversorgung
Sie führen ein Geschäft in Wien und bieten Ihren Kund*innen Waren oder Dienstleistungen für den täglichen Bedarf an? Sie möchten Ihr Geschäftsmodell um neue Produkte oder Dienstleistungen erweitern? Kommen Sie zu uns. Mit der Förderung Nahversorgung unterstützen wir Gründer*innen, Handwerksunternehmen und Betriebe, die in ihrem Grätzel für die Kundschaft da sind.
Ihr Projekt soll Klimaschutz und Beschäftigung in Wien fördern.
Wenn Sie Ihre Förderanträge bislang direkt auf unserer Einreichplattform erledigt haben und noch nicht auf unserer Website registriert sind, gehen Sie bitte zum Fördercockpit der Wirtschaftsagentur Wien und loggen sich dort wie gewohnt mit Ihrem Nutzer*innennamen und Passwort ein.
Was wird gefördert?
In der Förderung Nahversorgung fördern wir bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, Beratungskosten, Maßnahmen zur Schulung und Qualifizierung für Sie und Ihre Mitarbeiter*innen, Marketingkosten, die Anschaffung von technischen Anlagen und Maschinen, die Sie benötigen, um Ihr Unternehmen zu führen, Lizenzen, Konzessionen und Personalkosten.
Wir beraten Sie zur Förderung Nahversorgung

Förderfacts Nahversorgung
| Maximale Fördersumme: | 75.000 Euro |
|---|---|
| Förderquote: | 50 % |
| Mindestprojektgröße: | 20.000 Euro |
| Wer? | Unternehmen aus dem Bereich Nahversorgung, Handwerk oder Gewerbe |
| Branchen: | Nahversorgungs- und Handwerksunternehmen aller Branchen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie Gründer*innen in Wien |
| Förderbare Kosten: | In der Förderung Nahversorgung werden Personalkosten, Beratungskosten, Maßnahmen zur Schulung und Qualifizierung von Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen, Marketingkosten, materielle und immaterielle Investitionskosten (etwa Lizenzen oder Konzessionen), Verbrauchsmaterialien sowie bauliche Maßnahmen gefördert. |
| Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. |
| Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
| Dokumente für die Einreichung zur Förderung Nahversorgung: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung und zusätzlich eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. |
| Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
| Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
| Bonus: | Frauenbonus: 5.000 Euro. Der Frauenbonus wird vergeben, wenn Ihr Vorhaben nachweislich von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird. Gründungsbonus: 5.000 Euro. Für die Neugründung eines Unternehmens erhält das Gründungsteam den Bonus. |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Nahversorgung
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.