Birgit Bachmann
Förderungen

Förderfacts U-Bahn-Hilfe

Maximale Fördersumme pro Kalenderjahr:

10.000 Euro für Mietkosten, 7.000 Euro für Initiativprojekte

Förderquoten:

50 % für Mietkosten, 80 % für Initiativprojekte

Wer?

Die Förderung unterstützt Wiener Unternehmen in der Erdgeschosszone bei den Mietkosten oder der Umsetzung von Ideen (Initiativprojekten), die den Umsatz ankurbeln. 

Branchen:

Gewerbliche Unternehmen aller Branchen mit weniger als 50 Mitarbeitenden.

Förderbare Kosten:

Mietzins inkl. Betriebskosten und Erhaltungsbeitrag, aber ohne Umsatzsteuer

Laufende Einreichung bis spätestens:

Bis zum Ende des U-Bahn-Baus.

 

Dokumente für die Einreichung:

Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag, ein Ansuchenechtheitszertifikat und zusätzlich eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Bewertung:

Die Bewertung findet nach dem First-come-first-served-Prinzip statt: Das bedeutet, dass die Unternehmen eine Förderzusage erhalten, die die Kriterien der Förderung erfüllen und die zuerst ihren Förderantrag gestellt haben.

Einreichung:

In der Förderung U-Bahn-Hilfe können Sie jederzeit online eine Förderung beantragen. 

Europäische beihilferechtliche Grundlage:

De-minimis

Einreichzeitraum:

Ab 1. Jänner 2024 laufend

Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung U-Bahn-Hilfe

1.
Beratung durch die Wirtschaftsagentur Wien
2.
Auswahl der passenden Förderung
3.
Onlineeinreichung
4.
Bewertung Ihrer Einreichung durch eine Jury
5.
Mitteilung Ergebnis durch Wirtschaftsagentur Wien

Aktuelle Termine

Sie erfahren es zuerst.
Der Newsletter der Wirtschaftsagentur Wien

Infomaterial zur Förderung U-Bahn-Hilfe

Fristen und Einreichung

Einreichzeitraum:1. Jänner 2024
Einreichzeitraum:laufend bis 31. Dezember 2026