Innovation
Möchten Sie ein neues Produkt oder eine neue Technologie entwickeln? Mit der Förderung Innovation unterstützen wir kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen bei der Entwicklung von neuartigen Produkten, Technologien und Dienstleistungen. Wir beraten Sie kostenlos.
Was wird gefördert?
Wir fördern Ihr neues Produkt oder die Einführung einer neuen Technologie: Nutzen Sie unsere Förderung Innovation für:
- Investitionen: bauliche Maßnahmen, Maschinen, Anlagen, Geräte, Patente und Schutzrechte, Kosten, die für den Prototypenbau, Versuchs- und Testreihen entstehen
- Personalkosten
- Externe Dienstleistungen: Beratungen, Zertifizierungen, Dokumentationen und Validierungen
Wir beraten Sie zur Förderung Innovation
Förderfacts Innovation
Maximale Fördersumme: | 300.000 Euro pro Vorhaben |
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Förderquote: | 45% für kleine Unternehmen (KU), 35 % für mittlere Unternehmen (MU) |
Mindestprojektgröße: | 30.000 Euro |
Wer? | Bestehende Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Unternehmen in Gründung. Als Projektpartner*innen aber auch Universitäten, Fachhochschulen, Vereine sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Einrichtungen aus dem Bildungs- und Sozialbereich. |
Bonus: | Frauenbonus: 10.000 Euro. Gründungsbonus: 5.000 Euro. Den Frauenbonus erhalten Sie, wenn das Vorhaben nachweislich von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird. Wenn im Zuge des Vorhabens ein Unternehmen gegründet wird, zahlen wir einen Gründungsbonus aus. |
Branchen: | Alle Branchen |
Förderbare Kosten: | Kosten für Personal und externe Dienstleistungen, für die Anschaffung notwendiger Hardware, Maschinen, Geräte, für Software und Lizenzen und Sach- und Materialkosten. |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. Vergessen Sie nicht Ihren halbjährlichen Fortschrittsbericht über Ihr Vorhaben. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Innovation: | Notwendig sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung. Zusätzlich benötigen wir eine De-minimis-Erklärung, einen letztgültigen Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Lebensläufe von der Projektleitung. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | AGVO Artikel 22, 25, 28, 29 & De-minimis |
Einreichstichtage: | 31. Dezember 2024, 31. März, 30. Juni 2025 |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Innovation
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.