Nahversorgung
Sie bieten Waren oder Dienstleistungen für den täglichen Bedarf an? Sie gründen ein Unternehmen, um in Wien neue Produkte oder Dienstleistungen anzubieten? Kommen Sie zu uns. Mit der Förderung Nahversorgung unterstützen wir Handwerksunternehmen und Betriebe, die in ihrem Grätzel für die Kundschaft da sind.
Was wird gefördert?
Wir fördern Maßnahmen, die Ihr Geschäft stärken. Nutzen Sie unsere Förderung für:
- Investitionen: bauliche Maßnahmen, technische Anlagen und Maschinen, Sach- und Materialkosten, Lizenzen und Konzessionen
- Dienstleistungen: Beratungskosten für die Umsetzung Ihrer Maßnahmen, Marketingmaßnahmen, Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter*innen
- Personalkosten
Wir beraten Sie zur Förderung Nahversorgung
Förderfacts Nahversorgung
Maximale Fördersumme: | 75.000 Euro |
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Förderquote: | 50 % |
Mindestprojektgröße: | 20.000 Euro |
Wer? | Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie Gründer*innen in Wien |
Branchen: | Nahversorgungsunternehmen aus den Branchen Gewerbe und Handwerk, Handel, Gastronomie, Buch- und Medienhandel |
Förderbare Kosten: | In der Förderung Nahversorgung werden Personalkosten, Beratungskosten, Maßnahmen zur Schulung und Qualifizierung von Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen, Marketingkosten, materielle und immaterielle Investitionskosten (etwa Lizenzen oder Konzessionen), Verbrauchsmaterialien sowie bauliche Maßnahmen gefördert. |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Dokumente für die Einreichung zur Förderung Nahversorgung: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung und zusätzlich eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie ein Lebenslauf Ihrer Projektleitung. |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
Bonus: | Frauenbonus: 5.000 Euro. Der Frauenbonus wird vergeben, wenn Ihr Vorhaben nachweislich von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird. Gründungsbonus: 5.000 Euro. Für die Neugründung eines Unternehmens erhält das Gründungsteam den Bonus. |
Einreichstichtage: | 31. Dezember 2024, 31. März, 30. Juni 2025 |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Nahversorgung
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.