Förderung Nahversorgung Energie
Sie führen ein Geschäft im Erdgeschoss und wollen energieeffiziente Geräte einbauen oder durch Umbaumaßnahmen Energie sparen? Ihr Geschäft soll mehr Kundschaft anziehen? Mit der Förderung Nahversorgung Energie unterstützen wir Unternehmer*innen, die Kund*innen in ihrem Grätzel mit Waren oder Dienstleistungen für den Alltag versorgen.
Was wird gefördert?
In der Förderung Nahversorgung Energie fördern wir energiesparende Maßnahmen und Vorhaben, die das Geschäftslokal für Kund*innen attraktiver machen.
Wir beraten Sie zur Förderung Nahversorgung Energie
Förderfacts Nahversorgung Energie
Maximale Fördersumme: | 25.000 Euro pro Jahr |
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Förderquote: | 50 % für energiesparende Maßnahmen, 25 % für andere Maßnahmen |
Förderbare Kosten: | In der Förderung Nahversorgung Energie werden energiesparende Maßnahmen mit 50 % und Maßnahmen, die ein Geschäftslokal attraktiver machen mit 25 % gefördert. |
Mindestprojektgröße: | 3.000 Euro |
Wer? | Wir unterstützen Kleinstunternehmen in der Erdgeschosszone. |
Branchen: | Gewerbe, Handel und Gastronomie |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Nahversorgung Energie: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kostenvoranschläge für energiesparende Maßnahmen. |
Bewertung: | Die Bewertung findet nach dem First-come-first-served-Prinzip statt: Das bedeutet, dass jene Unternehmen eine Förderzusage erhalten, die die Kriterien der Förderung erfüllen und die zuerst ihren Förderantrag gestellt haben. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
Bonus: | Gründungsbonus: 5.000 Euro. Für die Neugründung eines Unternehmens erhält das Gründungsteam den Bonus. |
Einreichzeitraum: | Ab 1. Jänner 2024 laufend |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Nahversorgung Energie
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.