Förderung Geschäftsbelebung
Sie wollen ein Geschäftslokal in Wien attraktiver gestalten und für die Menschen in Ihrem Grätzel ein neues Angebot schaffen? Mit der Förderung Geschäftsbelebung unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine, die in leerstehende, straßenseitige Geschäftslokale der Erdgeschosszone investieren. Dabei gilt eine Leerstandsdauer von mindestens drei Monaten.
Was wird gefördert?
Mit der Förderung Geschäftsbelebung unterstützen wir bauliche Maßnahmen, durch die leerstehende Immobilien attraktiv für die Kundschaft werden.
Wir beraten Sie zur Förderung Geschäftsbelebung
![Graf_Daniela_Foerdungen Als Förderexpertin in den Bereichen Internationalisierung und Nahversorgung betreue ich diesbezügliche Projekte von der Einreichung über die Beurteilung und Projektbegleitung bis zum Projektabschluss und stehe Ihnen für Beratungen zur Verfügung.](/fileadmin/user_upload/wirtschaftsagentur-at/Team-Kontakt/Graf-Daniela-F%C3%B6rderungen.jpg)
![Helm_Marina_Foerderungen Als Förderexpertin in den Bereichen Nahversorgung und Internationalisierung betreue ich diesbezügliche Projekte von der Einreichung über die Beurteilung und Projektbegleitung bis zum Projektabschluss und stehe Ihnen für Beratungen zur Verfügung.](/fileadmin/_processed_/6/b/csm_Helm-Marina-Foerderungen_6b8b02ae31.jpg)
![Loibl_Michael_Foerderungen Als Förderexperte in den Bereichen Nahversorgung und Digitalisierung betreue ich diesbezügliche Projekte von der Einreichung über die Beurteilung und Projektbegleitung bis zum Projektabschluss und stehe Ihnen für Beratungen zur Verfügung.](/fileadmin/_processed_/7/7/csm_Loibl-Michael-Foerderungen_23e834184f.jpg)
Förderfacts Geschäftsbelebung
Maximale Fördersumme pro Projekt: | 35.000 Euro pro Projekt |
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Förderquote: | 50 % |
Mindestprojektgröße: | 5.000 Euro |
Bonus: | Gründungsbonus: 5.000 Euro. Den Gründungsbonus erhalten Sie, wenn Sie im Zuge des Vorhabens ein Unternehmen gründen. |
Wer? | Kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Unternehmen in Gründung. |
Branchen: | Die Förderung Geschäftsbelebung richtet sich an Unternehmen, die ihren Kund*innen Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten. |
Förderbare Kosten: | Bauliche Maßnahmen wie der Einbau von Türen, Fenstern, Böden, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie Anschaffungskosten von Heizungs- und Lüftungsanlagen werden gefördert. |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Projekts zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Geschäftsbelebung: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung sowie eine De minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, der Kauf- oder Mietvertrag (oder ein Entwurf), die Angabe der angestrebtem bzw. vereinbarten Mietdauer, die Bestätigung des Leerstands und aktuelle Fotos des leerstehenden Geschäftslokals. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
Einreichstichtage: | 30. Juni, 30. September, 31. Dezember |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Geschäftsbelebung
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.