Geschäftsbelebung
Sie möchten ein leerstehendes, straßenseitiges Geschäftslokal in Wien beleben? Mit der Förderung Geschäftsbelebung unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine, die in Erdgeschosslokale investieren. Dabei gilt eine Leerstandsdauer von mindestens drei Monaten. Nutzen Sie unsere Beratung!
Neu ab 1. Jänner 2025
Bitte beachten Sie, dass ab 1. Jänner 2025 eine Leerstandsdauer von sechs Monaten gilt.
Was wird gefördert?
Wir fördern ihr Geschäftslokal im Erdgeschoss. Nutzen Sie die Förderung Geschäftsbelebung für:
- Investitionen: bauliche Maßnahmen, Anschaffung technischer Anlagen und Maschinen
Wir beraten Sie zur Förderung Geschäftsbelebung
Förderfacts Geschäftsbelebung
Maximale Fördersumme pro Projekt: | 35.000 Euro pro Projekt |
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Förderquote: | 50 % |
Mindestprojektgröße: | 5.000 Euro |
Bonus: | Gründungsbonus: 5.000 Euro. Den Gründungsbonus erhalten Sie, wenn Sie im Zuge des Vorhabens ein Unternehmen gründen. |
Wer? | Kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Unternehmen in Gründung. |
Branchen: | Die Förderung Geschäftsbelebung richtet sich an Unternehmen, die ihren Kund*innen Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten. |
Förderbare Kosten: | Bauliche Maßnahmen wie der Einbau von Türen, Fenstern, Böden, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie Anschaffungskosten von Heizungs- und Lüftungsanlagen werden gefördert. |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Projekts zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Geschäftsbelebung: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung sowie eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, der Kauf- oder Mietvertrag (oder ein Entwurf), die Angabe der angestrebtem bzw. vereinbarten Mietdauer, die Bestätigung des Leerstands und aktuelle Fotos des leerstehenden Geschäftslokals. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
Einreichstichtage: | 31. Dezember 2024, 31. März, 30. Juni 2025 |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Geschäftsbelebung
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.