Nahversorgung Energie
Sie führen ein Geschäft im Erdgeschoss und wollen energieeffiziente Geräte einbauen oder durch Umbaumaßnahmen Energie sparen? Mit der Förderung Nahversorgung Energie unterstützen wir Unternehmer*innen, die Kund*innen in ihrem Grätzel mit Waren oder Dienstleistungen für den Alltag versorgen.
Was wird gefördert?
Nutzen Sie die Förderung Nahversorgung Energie für:
- energiesparende Maßnahmen
- Vorhaben, die das Geschäftslokal für Kund*innen attraktiver machen
Wir beraten Sie zur Förderung Nahversorgung Energie
Förderfacts Nahversorgung Energie
Maximale Fördersumme: | 25.000 Euro pro Jahr |
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Förderquote: | 50 % für energiesparende Maßnahmen, 25 % für andere Maßnahmen |
Förderbare Kosten: | In der Förderung Nahversorgung Energie werden energiesparende Maßnahmen mit 50 % und Maßnahmen, die ein Geschäftslokal attraktiver machen mit 25 % gefördert. |
Mindestprojektgröße: | 3.000 Euro |
Wer? | Wir unterstützen Kleinstunternehmen in der Erdgeschosszone. |
Branchen: | Gewerbe, Handel und Gastronomie |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Nahversorgung Energie: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kostenvoranschläge für energiesparende Maßnahmen. |
Bewertung: | Die Bewertung findet nach dem First-come-first-served-Prinzip statt: Das bedeutet, dass jene Unternehmen eine Förderzusage erhalten, die die Kriterien der Förderung erfüllen und die zuerst ihren Förderantrag gestellt haben. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
Bonus: | Gründungsbonus: 5.000 Euro. Für die Neugründung eines Unternehmens erhält das Gründungsteam den Bonus. |
Einreichzeitraum: | Ab 1. Jänner 2024 laufend |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Nahversorgung Energie
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.